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Besuchsbestimmungen

Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen im Botanischen Garten

Der Berliner Botanische Garten genießt einen einzigartigen Ruf in der Welt - als Stätte der Wissenschaft und wegen der besonderen Schönheit seiner Anlagen. Genau wie wir möchten Sie sicher auch, dass das so bleibt.

Deshalb bitten wir Sie, auf folgendes zu achten:

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Botanischen Garten.

Tiere (ausgenommen Blindenführhunde), Fahrräder, Schlitten, Roller sowie gefährliche oder störende Gegenstände gehören nicht in den Botanischen Garten. (Für Ihr Fahrrad gibt es in der Nähe der Kassen Stellplätze. Eine Haftung können wir natürlich nicht übernehmen.)

Das Ausüben jeglicher Sportarten ist nicht erlaubt.

Große Taschen aller Art, alles was Lärm macht und - natürlich - Blumensträuße müssen draußen bleiben.

Das Entnehmen von Pflanzen, Pflanzenteilen, Pilzen, Früchten oder Samen ist verboten und wird als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.

Fundsachen sollten Sie beim Aufsichtspersonal oder an den Kassen abgeben. (Fundsachen werden an der Pforte Wirtschaftshof aufbewahrt. Auskunft unter 838-50270).

Im Winter sind nur die Hauptwege gestreut. Bei drohenden Gefahren (z.B. Sturmwarnung) wird der Garten geschlossen. Die Besucher haben den Garten zu verlassen, wenn dies zu Ihrer Sicherheit angeordnet wird. Das Eintrittsgeld kann in diesen Fällen leider nicht erstattet werden.

Gerne können Sie die Schönheiten unseres Gartens zu privaten Zwecken unentgeltlich fotografieren. Für das Fotografieren und Filmen zu gewerblichen Zwecken ist, gegen Entgelt, eine Fotoerlaubnis erforderlich. Diese muss bitte im Voraus beantragt werden.

Führungen (auch private) sind ausschließlich auf Vermittlung des BO Berlin gegen Entgelt erlaubt. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche rechtzeitig im Voraus mit (Kontakt).

Beachten Sie bitte die Anweisungen unseres Aufsichtspersonals; Eintrittskarten und Tascheninhalte können überprüft werden.

Wir können weder Ersatz noch Entschädigung leisten, wenn

  • aus technischen oder betrieblichen Gründen gewisse Bereiche gesperrt werden müssen,

  • Sie die begehbaren Wege verlassen (im Winter sind nur die Hauptwege gestreut),

  • an Kinderwagen oder Rollstühlen Schäden entstehen,

  • Sie anderweitig durch Missachtung dieser Bestimmungen zu Schaden kommen.

Besonders liegt uns am Herzen, dass Sie

  • keine Giftpflanzen berühren

  • nicht die Beete, Wiesenflächen oder gesperrten Wege betreten

  • keine Schilder versetzen oder entfernen

  • nicht die Anlagen beschädigen

  • Abfälle jeder Art in die entsprechenden Behälter geben

  • nicht die Tiere füttern (Krankheiten sind die häufige Folge. Außerdem werden Ratten, Mäuse und Wildkaninchen angelockt, die in unseren Anlagen erhebliche Schäden verursachen).

Jede*r Besucher*in erkennt mit Betreten des Botanischen Gartens diese Besuchsbestimmungen als verbindlich an; sie gelten auch für den Besuch von Veranstaltungen auf diesem Gelände.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Botanischen Garten und Botanischen Museum.