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Deutschland ist Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls: auch Botanischer Garten Berlin unterstützt Umsetzung

Pressemitteilung vom 26.04.2016
Tuesday 26. April 2016

Seit der Biodiversitätskonvention von 1993 ist es internationaler Konsens, dass genetische Ressourcen Eigentum des Staates sind, in dem sie vorkommen. Nutzen Wissenschaftler aus anderen Ländern diese Ressourcen zur Entwicklung eines marktfähigen Produkts oder für die Grundlagenforschung, muss das im Einklang mit den geltenden Gesetzen des Herkunftslandes geschehen, die ggf. eine Beteiligung an den Gewinnen aus der Nutzung vorsehen. Deshalb hat das Nagoya-Protokoll eine unmittelbare Bedeutung für alle, die mit genetischen Ressourcen aus anderen Ländern arbeiten – auch für Grundlagenforscher, die sich der Erforschung der weltweiten biologischen Vielfalt beschäftigen. Biologische Grundlagenforschung und internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit sind ohne den Austausch von Material oder die Anlage von naturkundlichen Sammlungen undenkbar, so dass das Nagoya-Protokoll auch wissenschaftspolitisch eine wichtige Rolle spielt.
Das Nagoya-Protokoll ist im Oktober 2014 in Kraft getreten und wurde in Europa durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt. Deutschland ist am 21.04.2016 dem Nagoya-Protokoll beigetreten und hat sich somit diesen Grundprinzipien verpflichtet. Verstöße gegen die entsprechenden Verordnungen bzw. Gesetze der EU und Deutschlands können jetzt geahndet werden.

Praktische Umsetzung in Deutschland
Die Diskussionen um die Auswirkungen des Nagoya-Protokolls auf Wissenschaft und Industrie in Deutschland sind in vollem Gange. Viele Fragen zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind nach wie vor offen. Es ist ein erhöhter bürokratischer Aufwand zu befürchten – nicht nur für Wirtschaftsunternehmen, sondern vor allem auch für Grundlagenforscher und wissenschaftliche Sammlungen. Anfang März 2016 fand daher am Botanischen Garten und Botanischen Museum Berlin in Zusammenarbeit mit dem Global Nature Fund und dem Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig (beide Bonn) eine Tagung zu diesem Thema statt. Sie gab einen Überblick über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen, bot den knapp 120 Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Behörden eine Plattform für den Austausch über bestehende Unsicherheiten, Herausforderungen und Lösungsansätze. Die Zusammenfassung der Ergebnisse liegt jetzt vor unter www.bgbm.org/de/abs . Die Veranstaltung war Teil eines Projektes, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert wird, um Wege zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland zu fördern.

Botanische Gärten und das Nagoya-Protokoll
Botanische Gärten beherbergen eine Fülle von Pflanzenarten aus aller Welt. Diese sind nicht nur für Wissenschaftler und Pflanzenliebhaber interessant. Auch Wirtschaftsunternehmen haben für die Entwicklung kommerzieller Produkte wie z.B. Arzneimittel, Kosmetik oder Zierpflanzen Interesse an den Sammlungen. Botanische Gärten haben daher bereits 2002 das „International Plant Exchange Network“ (IPEN) ins Leben gerufen. Es regelt in einer Selbstverpflichtung die Nutzung der in Botanischen Gärten befindlichen Pflanzen im Einklang mit der Biodiversitätskonvention. Die berechtigten Interessen der Ursprungsländer dieser Pflanzen werden beachtet. Botanische Gärten des IPEN-Netzwerkes geben deshalb keinerlei Pflanzenmaterial an kommerzielle Nutzer wie Pharmafirmen oder Zierpflanzenzüchter ab, ohne dass sich die jeweiligen Unternehmen vorher mit dem Ursprungsland auf einen Ausgleich der finanziellen Vorteile geeinigt haben.
Dies gilt auch für Pflanzen, die schon weit vor dem Nagoya-Protokoll in die Sammlungen gelangten. Somit tragen die botanischen Gärten effektiv dazu bei, dass die Rechte der Ursprungsländer biologischer Vielfalt gewahrt bleiben – sogenannten Biopiraten wird hier kein Schlupfloch geboten. Auch der Botanische Garten Berlin ist Partner im IPEN-Netzwerk. Durch seine internationalen Partnerschaften mit Institutionen in biodiversitätsreichen Ländern insbesondere in Lateinamerika und Afrika, in deren Rahmen gemeinsam an der Erforschung der Pflanzenvielfalt gearbeitet wird, hilft der Botanische Garten Berlin, Erkenntnisse für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität zu erarbeiten. Gemeinsame wissenschaftliche Veröffentlichungen und der Austausch von Doktoranden spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Botanische Garten Berlin trägt damit auch direkt zur Umsetzung internationaler Konventionen wie der Konvention über die Biologische Vielfalt oder des Nagoya-Protokolls bei.

Weitere Informationen:

www.bgbm.org/de/abs – Tagungsdokumentation „Genetische Ressourcen, Gesetze & Gute Praxis: Wege zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland“, März 2016, Berlin
www.bgci.org/policy/ipen – Verhaltenskodex des „International Plant Exchange Network“ (IPEN)

Pressekontakt:
Gesche Hohlstein, Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin,
Freie Universität Berlin, Königin-Luise-Str. 6–8, 14195 Berlin
Tel. 030 / 838-50134, E-Mail: g.hohlstein@bgbm.org

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